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Hausarbeit/Gutachten- Sondernutzung/Volksbegehren-9 Punkte

Dokument-Nr.:  F-AAWQ

UNIDOG-Autor: tosh1980

Zugehöriger Dozent(en):
(Nicht Verfasser des Dokuments)

Prof. Dr. Helge Sodan


Kauf- / Tauschwert: 5,00 €
Kategorie: Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten
Dokument-Typ: Seminar- / Hausarbeit (Note 3)
Seiten: 30
Semester: WS2009-2010

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Inhalt / Beschreibung

Diese Hausarbeit habe ich bei Prof. Dr. Sodan im SS 09 im Rahmen der großen Übung im öffentlichen Recht geschrieben und mit 9 Punkten (obere 20%) bestanden.

Das Dokument enthält den Sachverhalt, die Gliederung und das Gutachten.

Der Fall orientiert sich eng an dem Volksbegehren zum Flughafen-Tempelhof.

Kurzfassung des Sachverhalts:
Der Senat von Berlin will das ICC abreißen und anstelle dessen ein neues modernes Kongresszentrum errichten. Dagegen gründet sich eine Bürgerinitiative, die ein Volksbegehren herbeiführen will. Dazu beantragt sie eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Plakaten in der Stadt Berlin. Diese wird vom zuständigen Bezirksamt abgelehnt, weil nach Ansicht der Behörde eine solche höchstens für den Zeitraum von 6 Wochen vor dem Ende der Eintragungsfrist für das Volksbegehren erteilt werden darf. Wenig später findet die Abstimmung über das Volksbegehren statt. Der Wahlleiter stellt fest, dass das Begehren nicht zustande gekommen ist. Zuvor hatten sich verschiedene Politiker öffentlich zu dem Volksbegehren geäußert: "Am Abriss werde, egal wie das Volksbegehren ausgeht, unbedingt festgehalten. Schließlich hat das Begehren keine rechtliche Bindungswirkung." Der Bürgermeister äußert sich ähnlich. Die Medien sehen darin eine Rücktrittsandrohung, sollte das Begehren zustande kommen. Der Senat legt in den Bezirksämtern zudem Broschüren aus, in denen er für den Abriss des ICC wirbt.
Die Bürgerinitative ist aufgebracht und will sich nun einerseits gegen die "Sauerei mit den Plakaten" wehren (Nichterteilung der Sondernutzungserlaubnis) und andererseits einen Einspruch wegen des Nichtzustandekommens des Volksentscheids beim Verfassungsgerichtshof Berlin einlegen. Zu prüfen waren eine Klage gegen die Nichterteilung der Sondernutzungserlaubnis sowie der Einspruch gegen das Nichtzustandekommen des Volksbegehrens am Verfassungsgerichtshof Berlin.

Hauptprobleme/Themen sind:
1. bezüglich der Sondernutzungserlaubnis:
- Abgrenzung Anfechtungsklage/Verpflichtungsklage
- doppelt analoge Anwendung der
Fortsetzungsfeststellungsklage
- Notwendigkeit eines Vorverfahrens bei Erledigung
des VA während des Widerspruchsverfahrens
- Anhörung
- Art. 5 GG
- § 11 BerlStrG

bezüglich des Einspruchs:
- Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit
- Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit
- Verstoß gegen den Grundsatz der Organtreue

Der Korrektor merkte bezüglich der Note an, dass die Arbeit an sich gelungen, an einígen Stellen (Begründetheit des Einspruchs) etwas zu oberflächlich sei, obwohl "mehr drin gewesen wäre".


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