Inhalt / Beschreibung
ARBEITSRECHT 1. Inwieweit Bedarf ein Arbeitsvertrag der Schriftform? a. Zur Wirksamkeit keine Schriftform (§125 BGB) b. Nachweis innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss ( § 2NachwG) c. Anspruch des AN i. Einklagbar ii. Wenn Schaden entsteht -> Schadenersatzanspruch (Bsp. Weihnachtsgeld; fehlender Nachweis über Tarifvertragsanwendung 2. Warum wurde früher zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden? a. Lfz b. Rente c. Kündigungsfristen d. In Klausur: Arbeitnehmer 3. Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere. Wie lange? a. Bis zu vier Monate nach der Entbindung (§ 9(1) MuSchG) 4. Kündigungsbesonderheiten bei Elternzeit § 18 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) . . . .
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