Inhalt / Beschreibung
SA: Aktive und passive latente Steuern
Einleitung:
Auf Grund von unterschiedlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, kann es zu Differenzen in der Höhe des Gewinns und damit der Höhe der Steuern der Handelsbilanz und der Steuerbilanz kommen. Dieser Betrag kann sowohl positiv, als auch negativ sein und daher bei einer bilanziellen Berücksichtigung auf der Aktiv- bzw. Passivseite einer Bilanz stehen.
Der Ausweis der Latenten Steuern in der Handelsbilanz ist erwünscht, da gem. § 264 II Abs. 1 & 2 HGB eine korrekte Darstellung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage gefordert ist. Um diese „verborgenen Steuerdifferenzen“ auszugleichen, besteht seit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz BilMoG) die Möglichkeit gemäß § 274 I HGB latente Steuern zu bilden.
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