Inhalt / Beschreibung
Einleitung Eines der wichtigsten Grundlagen des HGB ist der Gläubigerschutz. Die Jahresabschlussprüfung (JAP) gilt im Besonderen für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und dient dazu allen beteiligten Dritten, wie z.B. Fremdkapitalgebern oder Aktionären als auch Internen (z.B. Aufsichtsräten) Informationen über den wirtschaftlichen Stand des Unternehmens zu geben. Damit der Jahresabschluss seine Gültigkeit gewinnt, wird er von einem Abschlussprüfer (unabhängiger Wirtschaftsprüfer) geprüft. Die JAP ist in den § 316 bis 324 HGB geregelt. |