Inhalt / Beschreibung
Wirtschafts- und Privatrecht Vorlesung 5 07.10.2011 Zu S.88: Rechtsbindungswille o Nicht ganz deutlich z.B. bei „unverbindlich“, „freibleibend“ etc. „invitatio ad offerendum“ o Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Bei „Anpreisung“ der Ware o Noch nicht unbedingt Rechtsbindungswille Bsp. Supermarkt o Invitatio ad offerendum Abgabe des Angebots (vom Kunden zu ausgewiesenen Preis) Wenn Ware auf das Fließband gelegt wird Annahme (wenn Anderer Preis im Kassensystem = Gegenangebot) Wenn Kassiererin den Artikel ins Kassensystem eingibt |