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Unerlaubte Benutzung einer Straße - mögliche Reaktionen der Behörde |
Dokument-Nr.: F-ABM1 |
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Inhalt / Beschreibung
Ziel der Arbeit ist es mögliche Reaktionen der Behörde aufzuzeigen, wenn eine unerlaubte Benutzung einer Straße vorliegt. Die Reaktionen wurden im Rahmen des niedersächsischen Straßengesetzes aufgezeigt.
Gliederung der Arbeit: 1. Einleitung 2. Tatbestandsrechtliche Abgrenzung 2.1 Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers 2.2 Öffentliche Straße und deren Bestandteile 2.3 Widmung einer Straße 2.4 Gemeingebrauch 2.5 Sondernutzung 2.6 Unerlaubte Benutzung 3. Behördliche Reaktionen 3.1 Nachträgliche Erteilung der Erlaubnis 3.2 Unterlassungsverfügung – Beseitigungsanordnung 3.3 Sofortige Vollziehung 3.4 Widerruf der Sondernutzungserlaubnis 3.5 Zwangsmittel 3.5.1 Zwangsgeld 3.5.2 Ersatzvornahme 3.5.3 Unmittelbarer Zwang 3.6 Ordnungswidrigkeiten 4. Fazit (ohne Literaturverzeichnis und Titelblatt, Quellen aber als Fußnoten vermerkt)
1. Einleitung Straßen prägen unseren Alltag. Sie bringen uns von A nach B und sichern den Transport von Wirtschaftsgütern. Doch die Straße fällt nicht vom Himmel, sie muss geplant, gebaut und unterhalten werden. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Straße bzw. dem Träger der Straßenbaulast und den Straßenanliegern sowie den Nutzern der Straße sind zu regeln.
Schwierigkeiten in der Rechtsbetrachtung kann es dann geben, wenn die Straße über den Nutzungsstatus hinaus genutzt wird, insbesondere dann, wenn von dieser "illegalen" Nutzung eine Gefahr ausgeht. Wie die Behörden dann im Rahmen des NStrG vorgehen können und welche Möglichkeiten sie haben, soll diese Ausarbeitung zeigen.
1 Eiffler, NZV 2000, S. 319
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