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Geistige Behinderung und Sexualität |
Dokument-Nr.: F-ANMV |
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Inhalt / Beschreibung
Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung Im deutschen Grundgesetz steht geschrieben, dass kein Mensch einen anderen auf Grund seiner Behinderung benachteiligen darf. Ein Grundaspekt des Menschen ist die Sexualität, mit welcher er in der Lage ist die verschiedensten Emotionen und Gefühle Ausdruck zu verleihen. Sexualität beeinflusst das gesamte Leben eines jeden Menschen, dessen individuelle Entwicklung und die individuellen Formen des Zusammenlebens. Die Sexualität gehört zu der Normalität der deutschen Gesellschaft. Dies ist somit für einen Menschen ohne eine Behinderung Normalität, wohingegen es für einen Menschen mit einer geistigen Behinderung oftmals eine enorme Schwierigkeit darstellt seiner eigenen Sexualität nachzugehen. Während meiner Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und meiner späteren Arbeit habe ich die Verschiedensten Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung gesehen. Hierbei habe ich gesehen das egal in welcher Wohneinrichtung ein Mensch mit geistiger oder auch körperlicher Behinderung entweder sehr erschwerte oder gar keine Möglichkeit hatte seine Sexualität auszuleben. In Gesprächen mit Angehörigen, die oftmals auch für die gesetzliche Betreuung der Menschen zuständig waren war das Thema geistige Behinderung und Sexualität nicht existent. Bei den Mitarbeitern traf ich jedoch auf die unterschiedlichsten Ansichten. Für Mitarbeiter die schon Jahre in diesem Berufsfeld gearbeitet haben war es eher ein Tabuthema, wohingegen ich bei den jüngeren Mitarbeitern auf viel Offenheit, Aufgeschlossenheit und willen zur Veränderung traf. Hierbei zeigt sich, dass Sexualität und jegliche Art der Behinderung noch für viele Menschen nicht zusammen passen und es somit noch immer ein Tabuthema darstellt. Obwohl die Gesellschaft in den letzten Jahren für die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung Sensibilität worden sind ist die natürliche Sexualität für Menschen mit einer geistigen Behinderung kein Selbstverständlicher Aspekt ihres Lebens. Die Umsetzung von sexualpädagogischen Konzepten in Wohneinrichtungen stellt häufig immer noch ein Problem dar. Durch die Umsetzung der Inklusion und der rechtlichen Grundlage der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, werden so immer mehr Möglichkeiten geschaffen, damit sie ihre Sexualität ausleben können. Ebenso nimmt das Konzept des Empowerments einen immer wichtiger werdenden Aspekt in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung ein, wodurch auch immer häufiger Sexualität für Menschen mit geistiger Behinderung möglich wird. Diese Seminararbeit soll den Fragen befassen, ob das Recht auf die Auslebung der Sexualität für Menschen mit geistiger Behinderung realisiert wird. Ob und inwieweit die Lebensstrukturen von Menschen mit geistiger Behinderung eine Rolle spielen, welche Möglichkeiten ihnen zur Auslebung ihrer Sexualität zur Verfügung stehen und wie diese in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung angesehen und umgesetzt werden. Hierbei wird auch ein Fokus auf die Soziale Arbeit und dessen Aufgaben gesetzt.
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Vorschau-Ausschnitte
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