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Zusammenfassung: Wirtschafts- & Privatrecht WS 2018 |
Dokument-Nr.: F-AMW5 |
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Inhalt / Beschreibung
Inhaltsverzeichnis 1 Unterschied: Privatrecht & Öffentlichem Recht 1 1.1 Definition Privatrecht: 1 1.2 Definition öffentliches Recht: 1 1.3 Gerichtsbarkeiten: 1 1.4 Anspruch § 194 (1) BGB.. 1 2 Vertrag. 1 2.1 Beispiele: Handelt es sich bei folgenden Fällen um Verträge?. 1 2.2 Wie kommt ein Vertrag zustande?. 2 2.3 Der Vertrag: § 145 BGB → Erlöschung durch §146. 2 3 Kündigungen. 2 4 Privatautonomie. 3 4.1 Formfreiheit 3 4.2 Ausnahme der Formfreiheit 3 4.2.1 notarielle Beurkundung. 3 4.2.2 Schriftform.. 3 4.2.3 Textform (s. §126 b BGB) 3 4.3 Konsequenz der Nichteinhaltung. 4 5 Geschäftsfähigkeit 4 5.1 Geschäftsfähigkeit (§104 Nr. 1,2) und beschränkte Geschäftsfähigkeit (§106 ff.) 4 5.2 Geschäftsunfähigkeit (s. §§ 104 , 105 I) 4 6 Stellvertretung. 5 6.1 Eine Stellvertretung kann basieren auf: 5 6.2 Überschreitung der Vertretungsmacht 5 7 Einseitige Loslösung von Verträgen. 5 7.1 Kündigung. 6 7.1.1 Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber 6 7.1.2 Kündigung des Arbeitsvertrages durch Arbeitnehmer 6 7.1.3 Kündigung eines Mietvertrages durch Vermieter 6 7.1.4 Kündigung des Mietvertrages durch Mieter 6 7.2 (Verbraucher-) Widerruf. 7 7.3 Anfechtung. 7 7.3.1 Arglistige Täuschung, s. §123 I 7 7.4 Rücktritt 8 8 Verjährung. 9 8.1 Sinn und Zweck der Verjährung. 9 8.2 Wann tritt Verjährung ein?. 9 8.3 Konsequenz wenn Verjährung eintritt 9 8.4 Wie kann ein Gläubiger den Eintritt von Verjährung verhindern?. 9 9 Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag. 10 9.1 Was kennzeichnet das Arbeitsrecht?. 10 9.2 Zersplitterung des Arbeitsrechts (Arbeitsrechtliche Gesetze) 10 9.3 Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren. 10 9.3.1 Anzahl der Gerichte: 10 9.3.2 Eingangsgerichte. 10 9.3.3 Anspruch auf Kostenerstattung. 11 9.3.4 Betriebliche Übung: 11 9.3.5 Unzulässigkeit von Befristungen. 11 9.3.6 Darf ein AG über diese Sozialkriterien hinaus weitere Umstände berücksichtigen? 12 10 Sittenwidrigkeit / Wucher , §138 BGB.. 12 11 Grundsätzlich zum Arbeitszeugnis. 13
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