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Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege

Dokument-Nr.:  F-ABIN

UNIDOG-Autor: caktusluzie

Zugehöriger Dozent(en):
(Nicht Verfasser des Dokuments)

Sascha Weigel


Kauf- / Tauschwert: 10,00 €
Kategorie: Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten
Dokument-Typ: Seminar- / Hausarbeit (Note 1)
Seiten: 22
Semester: SS2009

Erzielte Note:
1,0

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Inhalt / Beschreibung

Seminararbeit: Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege in Deutschland

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung…………………………………………………..........…1
  2. Geschichte des Pflegekinderwesens........………2
  3. Definitionen und Voraussetzungen (§§ 27, 33)...2
  4. Verfahren (§36)………………………….....................6
  5. Verhältnis zwischen Jugendamt, Pflegeeltern und Herkunftsfamilie(§§ 37, 44)…………………..…8
  6. Dreieckskonstellation……………………..…………....…11
  7. Rechtspositionen der Beteiligten……………....…12
    1. Rechtsposition der Pflegeeltern……….12
    2. Rechtsposition der leiblichen Eltern....14
    3. Rechtsposition des Kindes/Jugendlichen....16
  8. Beendigung von Pflegeverhältnissen…........18
  9. Zusammenfassung……………………………………......19

 


 

Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege

Einleitung

Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien/ in Vollzeitpflege ist neben der Heimerziehung die bedeutsamste Möglichkeit der Jugendhilfe zur Sicherung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen aus kindeswohlgefährdenden familiären Situationen.

 

In den vergangenen Jahrzehnten ging die Entwicklung im Pflegekinderwesen hin zu einer Aufwertung und zu einem Ausbau der Familienpflege.

2005 wurden in Deutschland 8.725 Kinder in Vollzeitpflege an nichtverwandte Personen vermittelt. Es sind Kinder mit sehr unterschiedlichen Schicksalen und unterschiedlichen Bedürfnissen: faktisch familienlose Kinder, seelisch und körperlich behinderte Kinder, Kleinstkinder, Schulkinder, Jugendliche. Die Vollzeitpflege stellt einen wichtigen Bereich innerhalb der Familienpflege dar und ist gerade in der heutigen Zeit, in der mehr und mehr Kinder in Not zu sein scheinen, sehr relevant.

 

Diese Arbeit wird sich nun mit den rechtlichen Grundlagen der Vollzeitpflege in Deutschland beschäftigen. In ihrer Struktur orientiert sie sich am SGB VIII. Zunächst wird kurz Augenmerk auf die Geschichte des Pflegekinderwesens gelegt. Dann werden Begriffe wie z.B. Familienpflege, Pflegefamilie und Pflegekinderwesen definiert und gleichzeitig anhand des Paragraphen 33 SGB VIII, der Grundlage für die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege, die Voraussetzungen für ein solches Pflegeverhältnis benannt. Unterschieden wird auch kurz zwischen Kurz-, Übergangs- und Dauerpflege. Anschließend wird das Verfahren gemäß § 36 SGB VIII in seinen Grundzügen dargestellt, wobei auch speziell Augenmerk auf den Hilfeplan gelegt ist. Das Verhältnis zwischen Jugendamt, Pflegeeltern und Herkunftsfamilie (§§ 37, 44 SGB VIII) wird beleuchtet, ebenso die Dreieckskonstellation von Pflegekind, leiblichen Eltern und Pflegeeltern, da diese oft zu Spannungen und Konflikten in der Vollzeitpflege führt.

Auf die einzelnen Rechtspositionen aller Beteiligten wird ausführlich Bezug genommen. Am Ende stehen ein paar Worte zur Beendigung von Pflegeverhältnissen und zur Verbesserung des Pflegekinderwesens.

Die Arbeit kann aber nur einen Über- und Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Vollzeitpflege geben, da die Thematik äußerst umfangreich und differenziert ist, dass es nicht möglich ist, sie vollständig im Rahmen der Seminararbeit abzudecken. Jedoch wird dem Leser ein Einblick in die Thematik gegeben.



Vorschau-Ausschnitte


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